Kontraindikationen für Massage bzw. Präventionsvertrag

Kontraindikationen für Massage / Präventionsvertrag

Ihr erster Termin in meiner Wellness-Praxis -

Wichtiger Hinweis

Ich bin Expertin für den Präventionsbereich ("Vorbeugung"). Obwohl ich durch meine Ausbildung ("geprüfte Fachpraktikerin für Massage, Wellness & Prävention") ein fundiertes Wissen im Heilungsbereich ("Therapie") habe, ist es mir nicht erlaubt, Krankheiten zu diagnostizieren oder zu heilen. Alle Massage-Anwendungen, die ich durchführe, werden präventiv ausgeführt. Aus diesem Grund schließe ich in meiner Wellnesspraxis mit jeder Kundin bzw. jedem Kunden einen Präventionsvertrag ab, dem zu entnehmen ist, dass die Massage-Anwendung der Gesunderhaltung, Stressbewältigung sowie der Steigerung des Wohlbefindens der Kundin bzw. des Kunden dient. Zudem wird bestätigt, dass die Kundin bzw. der Kunde über möglich Kontraindikationen aufgeklärt wurde und zum Zeitpunkt der Anwendung keine Kontraindikationen vorliegen. Auch wird bestätigt, dass bei eventueller Vorlage von Kontraindikationen seitens der Kundin bzw. seitens des Kunden eine sofortige Information erfolgt.

Kontraindikationen: Wo bzw. wann sollte die Massage nicht angewendet werden?

- bei Entzündungen im oder am Körper, bei offenen Verletzungen und Wunden

- bei akuten Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck, Herzinfarkt)

- bei Osteoporose (Knochenerweichung)

- bei erhöhter Blutungsneigung (z.B. durch Medikamente wie Aspirin)

- bei fieberhaften Erkrankungen, allgemeinen Unwohlsein

- bei Krampfadern (Varizen)

- bei bösartigen Geschwülsten (Tumoren)

- bei Knochenbrüchen (Frakturen)

- bei schweren psychischen Pathologien (z.B. Schizophrenie)

- bei Schwangerschaft während der ersten drei Monate (1. Trimenon).


Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Massage kann und will weder einen Arztbesuch noch verordnete Medikamente oder Therapien ersetzen, desgleichen keine Behandlung durch einen Heilpraktiker. Die Massage dient der Entspannung, Lockerung und Aktivierung
der Selbstheilungskräfte Ihres Körpers. Sollten Sie unter behandlungsbedürftig gesundheitlichen Störungen leiden, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.


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